Wer kümmert sich?
In Deutschland ist die Grabpflege nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Grundsätzlich lässt sich allerdings sagen, dass die Pflicht zur Pflege und das Nutzungsrecht an einem Grab laut Friedhofssatzungen bei demjenigen liegt, der den Nutzungsvertrag unterschrieben hat. Daher übernehmen viele Angehörige die Grabpflege selbst, jedoch ist dies mit Aufwand verbunden, den nicht jeder leisten kann. So gehört zur Basispflege eines Grabes die regelmäßige Reinigung, die Bepflanzung und Gestaltung der Grabfläche, Gießen, Düngen und – falls notwendig – Unkrautbeseitigung und Schädlingsbekämpfung.